EuGH: EU-Mitgliedsstaaten müssen künftig Asylbewerbern den Wohnraum finanzieren

25. März 2014

Foto: Wikipedia/Sara Prestianni/noborder network, CC BY 2.0

Luxemburg. Diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat es in sich: Künftig müssen die EU-Mitgliedstaaten repräsentativen Wohnraum für Asylwerber finanzieren bzw. bereithalten.

Sollten Asylantenheime überbelegt sein, so die Entscheidung, die dieser Tage veröffentlicht wurde, muß der jeweilige Aufnahmestaat für anderweitige Unterkünfte sorgen – im Einzelfall auch auf dem privaten Wohnungsmarkt. Das kann bedeuten, daß, wenn ein Asylwerber nicht in einem Asylantenheim untergebracht wird bzw. untergebracht werden kann, er einen ausreichend hohen Geldbetrag erhalten muß, um privaten Wohnraum anmieten zu können. Wie der EuGH festlegte, ist der Staat dazu verpflichtet, einen entsprechend repräsentativen Wohnraum für Asylanten zu finanzieren bzw. bereitzustellen. Dieser muß dazu geeignet sein, die familiäre Gemeinschaft zu wahren, und er muß dem Wohl der Kinder dienen. Österreich und Deutschland haben bereits in vorauseilendem Gehorsam durch die Grundversorgung ausreichende Mittel bereitgestellt, damit alle Asylwerber hier ausgezeichnete Wohnverhältnisse vorfinden. Die Grundversorgung umfaßt neben der Unterbringung Verpflegung und weitere Versorgungsleistungen wie die Sicherung der Krankenversorgung, Maßnahmen für pflegebedürftige Personen, Information und Beratung, den Schulbedarf für Schüler oder die Bekleidung.

Dieser Artikel erschien zuerst in „Der Schlesier“.

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