Erneut soll der Volksverhetzungsparagraph (§ 130 StGB) verschärft werden. Dazu hat die Bundesregierung jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt (Bundestags-Drucksache 17/3124). Machte sich bisher nur strafbar, wer gegen „Teile der Bevölkerung“ zu Haß und Willkürakten aufruft bzw. sie verleumdet, beschimpft oder böswillig verächtlich macht, so gilt dies künftig auch für „einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe“. Um diese Formulierung sollen die Absätze 1 und 2 erweitert werden. Das schwarz-gelbe Kabinett setzt damit einen EU-Rahmenbeschluß sowie ein Abkommen des Europarates in nationales Recht um. Der Bundesrat erhebt keine Einwände. „Die Volksverhetzung ist schon jetzt mit Meinungsfreiheit kaum in Einklang zu kriegen“, urteilt Rechtsanwalt Udo Vetter im Juristenforum Lawblog. „Nun soll die Strafvorschrift also auch noch für das Alltagsgeschäft tauglich gemacht werden.“ Konkret: Beleidigung oder Bedrohung eines Einzelnen sind bisher schon strafbar, der Strafrahmen geht bis zu einem Jahr Haft. Als „Volksverhetzung“ gewertet, drohen künftig bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe für eine solche nur aus Worten bestehende „Tat“.
