Chaos im Klassenzimmer

Islamunterricht: In NRW wird im kommenden Schuljahr das Fach „Islam“ eingeführt. Doch man scheint selber nicht zu wissen, wer dort was genau lehren wird

In den Schulen Nordrhein-Westfalens wird der Islam ordentliches Lehrfach und damit dem evangelischen und katholischen Religionsunterricht gleich­gestellt. Dies beschloß der Landtag kurz vor Weihnachten mit den Stimmen von SPD und Grünen sowie der oppositionellen CDU. Los geht es mit dem Schuljahr 2012/13, das im August dieses Jahres beginnt. Allerdings nicht flächendeckend, da es noch nicht genug Lehrkräfte gibt, sondern Schritt für Schritt. Damit nimmt das größte Flächenland der Bundesrepublik Deutschland eine Vorreiterrolle ein – in keinem anderen Bundesland gibt es bisher einen „bekenntnis­orientierten“ Islam-Unterricht.

Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) lobte diesen Schritt im Landtag als „wichtiges Signal an unsere muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, daß sie in jeder Beziehung gleich­berechtigt, anerkannt und willkommen sind“. „Menschen mit Zuwanderungsgeschichte“ hätten sie wissen lassen, daß Deutschland auf diese Weise mehr zu ihrer Heimat würde. Das sieht auch Multikulti-Fan und Springer-Journalist Alan Posener so. „Wenn der Islam zu Deutschland gehört, und das kann nur bezweifeln, wer die Augen vor der demographischen Realität verschließt, dann gehört er auch in die deutschen Klassenzimmer“, schloß er einen ausführlichen Beitrag über den Islam als Unterrichtsfach in Welt Online.

Für die etwa 320.000 muslimischen Schülerinnen und Schüler in NRW wird die Teilnahme freiwillig sein, der Unterricht wird grundsätzlich in deutscher Sprache und unter deutscher Schulaufsicht stattfinden. Zu den ersten Einrichtungen, die das neue Fach in den Lehrplan aufnehmen können, werden jene 130 Schulen gehören, die bereits jetzt das Fach „Islamkunde“ anbieten. Dabei handelt es sich nicht um regulären Religionsunterricht, sondern um eine Art „Modellversuch“, da nicht der Glaube gelehrt wird, sondern Wissen über die Religion vermittelt werden soll.

Ein größerer Verbreitungsgrad ist auf absehbare Zeit kaum vorstellbar, da laut Auskunft des Schulministeriums nur etwa 80 ausgebildete Islamkundelehrkräfte zur Verfügung stehen – „und etwa 60 weitere Lehrerinnen und Lehrer, die im Sommer 2011 einen Zertifikatskurs Islamkunde abgeschlossen haben“. Allerdings kündigte Ministerin Löhrmann an, daß bei der Universität Münster bereits die Studienordnung für die Ausbildung der künftigen islamischen Religionslehrkräfte ausgearbeitet wird. Wunder erwartet jedoch keiner. Mouhanad Khorchide, Professor für islamische Religionspädagogik an der Universität Münster, schätzte gegenüber Focus Online, daß es noch etwa 15 bis 20 Jahre dauern wird, bis es ge­nügend viele Islamlehrer gibt.

Der „Durchbruch“ für die jetzige Ergänzung zum Schulgesetz war bereits im Februar 2011 erzielt worden. Damals unterzeichneten die NRW-Landesregierung und der „Koordinierungsrat der Muslime“ eine gemeinsame Erklärung zur Einführung des islamischen Religionsunterrichts. Vereinbart wurde die Bildung eines achtköpfigen Beirats, der bei der Erstellung der Unterrichtsvorgaben, der Auswahl der Lehrpläne und Lehr­bücher und der Bevollmächtigung des Lehrpersonals behilflich sein soll. Je vier Vertreter entsenden die muslimischen Verbände und das Schulministerium.

Hintergrund der Beiratslösung ist, daß der Islam in Deutschland rechtlich gesehen keine Religionsgemeinschaft ist – es gibt keine „Kirche“ als Dachorganisation bzw. Körperschaft des öffent­lichen Rechts. Daher ist die Einrichtung des Beirats als bis maximal 2019 befristete Übergangslösung konzipiert worden. Bis dahin haben die muslimischen Verbände Zeit, „hinreichend repräsentative Religionsgemeinschaften des Islam“ (Löhrmann) zu bilden, was allein angesichts der Diskrepanzen zwischen Schiiten und Sunniten nicht gerade ein Kinderspiel werden dürfte. Doch nur unter dieser Bedingung hatte die Mehrheit der im September 2011 zu einer Anhörung geladenen Staatskirchenrechtler den Gesetzentwurf für verfassungskonform befunden. Sollten sich die mus­limischen Verbände in NRW bis 2019 nicht auf eine gemeinsame Form ge­einigt haben, müßte der islamische Religionsunterricht von Gesetzes wegen wieder abgeschafft werden.

Die Beiratslösung ist aber auch auf politische Kritik gestoßen. Die Verbände, die jeweils einen Vertreter in den Beirat entsenden, sind der Zentralrat der Muslime, der Islamrat, die DITIB (Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion) und der Verband der islamischen Kulturzentren. Weil die DITIB nicht staatsunabhängig ist, sondern direkt vom türkischen Staat finanziert wird, stimmte die Fraktion der Linken im Düsseldorfer Landtag gegen den Gesetzentwurf. Wie die Abgeordnete Gunhild Böth (Linke) weiter einwandte, vertrete der Koordinierungsrat der Muslime nur eine Minderheit der Muslime im Land, außerdem hätten Organisationen wie die Grauen Wölfe dort Einfluß.

Ähnlich argumentierte der nord-rhein-westfälische Landesverband der Partei „Die Republikaner“. Islamischen Religionsunterricht lehne man ab, „denn hierdurch ermöglicht man u.a. fremden Staaten die Einflußnahme auf die inländische Kindererziehung. Alleine die Hinzuziehung von DITIB-Vertretern spricht Bände“. Diese Organisation unterstehe „der dauerhaften Leitung, Kontrolle und Aufsicht des staat­lichen Präsidiums für Religiöse Angelegenheiten der Türkei in Ankara und damit auch dem türkischen Ministerpräsidenten“. Ein durchaus gewichtiges Argument, das zwar nicht gegen islamischen Religionsunterricht an sich spricht, aber gegen die konkrete Aus­gestaltung des Gesetzes in NRW.

Genau in die andere Richtung argumentiert Joachim Frank im Kölner Stadt-Anzeiger. Man könne Religionsunterricht „als subversives Programm gegen Fundamentalismus und religiöse Abschottung begreifen“. Auch die islamische Gemeinschaft müsse nun „Lehrpläne vorlegen, die auf einen reflektierten, vor dem Verstand verantworteten Glauben zielen“. Ohne es direkt aus­zusprechen, zielt Franks Argumen­tation darauf, mit „regulärem“ Islam­unterricht den staatlichen Einfluß gegenüber den Koranschulen und den dort gelehrten Inhalten zu erweitern: „Darin liegt eine große Chance – zur Selbstaufklärung und Domestizierung der Religion ebenso wie zur Integration gläubiger Menschen in einem säkularen Staat.“ So gesehen, könnte der Initiative aus Nordrhein-Westfalen also gut und gern eine systemstabilisierende Mo­tivation unterstellt werden.

Vielleicht spielte diese Intention ebenfalls eine Rolle in den anderen Bundesländern, die in ihren Schulen Islamkunde anbieten – allen voran Bayern. In 240 Grund-, Haupt- und Realschulen steht das Fach auf dem Lehrplan, außerdem in zwei Wirtschaftsschulen und einem Gymnasium. Daß gerade der Freistaat hier vorprescht, hat womöglich auch mit dem hohen Ausländeranteil in bayerischen Städten zu tun. Hinsichtlich der fremdstäm­migen Bevölkerung befinden sich gleich drei bayerische Städte unter den ersten ­sieben in der Bundesrepublik: München (Platz 2), Nürnberg (Platz 6) und Augsburg (Platz 7). Auch in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein finden seit einigen Jahren entsprechende Modellversuche statt. In Niedersachsen nehmen insgesamt 2.000 Schüler in 42 Grundschulen daran teil, unterrichtet von 29 Lehrkräften. Dort soll der Modellversuch bis 2014 von einem Islamunterricht als ordentliches Lehrfach abgelöst werden. Eine entsprechende Verein­barung wurde bereits unterzeichnet, ebenfalls unter Beteiligung der DITIB.

Vor dem Ansatz, den Islamunterricht vorwiegend unter dem Blickwinkel der „Integration“ zu betrachten, hatte vor einigen Monaten schon die Islamwissenschaftlerin Nimet Seker in der Wochenzeitung Christ & Welt (Ausgabe 30/2011) gewarnt: „Es scheint fast ein Naturgesetz zu sein: Wo vom Islam die Rede ist, wird automatisch auch von Integration gesprochen. […] Der Islam in Deutschland ist aber längst keine Migrantenreligion mehr. Im islamischen Religionsunterricht sitzen auch muslimische Kinder von deutschen Eltern. Man würde ihnen großes Unrecht tun, sie im Religionsunterricht mit ‚Integrationsfragen‘ zu konfrontieren.“ Der Religionsunterricht – so Seker weiter – dürfe nicht den ethnisch-religiösen Hintergrund der Schüler zum Anlaß nehmen, um über Störfälle in der „Integration“ nachzudenken.

Den Einwand der Islamwissenschaftlerin gilt es um so ernster zu nehmen, als daß nicht die Religion, sondern sozial und ethnisch-kulturell bedingte Einstellungen und Verhaltensweisen in der Regel die größeren Hindernisse für eine Integration darstellen. So sind es auch in Nordrhein-Westfalen die dürftigen bis mangelhaften Deutschkenntnisse vieler Kinder aus insbesondere muslimischen Familien, die dem Schulerfolg im Wege stehen. Diesen Defiziten wird mit gezielter Sprachförderung bereits im vorschu­lischen Raum begegnet, nach der Einschulung werden die Programme unterrichtsbegleitend fortgeführt. Wie ernst die Sprach-Problematik ist, zeigt sich in den bildungspolitischen Grundlagen. So nimmt das Thema „Deutsch als Zweitsprache“ in den aktuellen Richtlinien und Lehrplänen für die Grundschulen in Nordrhein-Westfalen prominenten Raum ein.

„Der besonderen Förderung bedürfen Kinder, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist und die Deutsch in der Regel als Zweitsprache erlernen. Vorschulische Maßnahmen zur Sprachförderung sind eine wichtige Unterstützung für diese Kinder. Diese Förderung wird in der Grundschule kontinuierlich fortgesetzt“, heißt es im Dokument. Damit das Ganze nicht zu stark als „Problem“ aufgefaßt wird, kommt im Lehrplan Deutsch ein positives Element ins Spiel. Die „kulturellen Erfahrungen“ und „sprachlichen Kompetenzen“ der förderbedürftigen Kinder werden nämlich „als eine Bereicherung des Deutschunterrichts aufgegriffen“. Eine seltsam bemühte Formulierung, kommen doch kurz darauf die harten Fakten zur Sprache, insbesondere „Einschränkungen beim Wortschatz“ und das begrenzte Repertoire an grammatischen Mustern.

„Ein naheliegender Punkt, der aber in den öffentlichen Debatten zu diesem Thema kaum einmal angeschnitten wird, ist der, daß diese Sprachförderprogramme nur aufgrund einer weitreichenden Integrationsverweigerung der ‚Zuwanderer‘ überhaupt notwendig sind. Wären die Eltern ernsthaft an der Zukunft ihrer Sprößlinge interessiert, würden sie selbst Deutsch lernen und mit ihren Kindern zuhause auch deutsch sprechen“, hieß es bereits 2010 in einer ZUERST!-Analyse zum Thema. In erfrischender Klarheit hatte Bestseller-Autor Thilo Sarrazin Anfang Dezember 2011 in einem Interview mit der österreichischen Zeitung Kurier ausgeführt: „In einem europäischen Rechtsstaat, der allen die gleichen Chancen bietet, ist Integration in erster Linie eine Bringschuld.“ Unterschiede im Integrationserfolg von Migranten verschiedener Herkunft würden immer auf diese Migrantengruppen selbst zurückweisen, nicht auf die sie aufnehmende Gesellschaft. Das wollten aber viele nicht wahrhaben, „weil wir eine Mentalität haben, für alles, was nicht funktioniert in der Welt, uns selbst die Schuld zu geben“.

Eine Mentalität, die uns teuer zu stehen kommt – im wahrsten Sinne des Wortes. So sind im NRW-Haushaltsentwurf 2012 (Einzelplan 05, Kapitel 300, Titel 422/01) Personalausgaben für Lehrer im Förderbereich ausgewiesen. Von den 9.704 Planstellen entfallen allein 3.002 auf den „Ausgleich von Unterrichtsmehrbedarf für ausländische und ausgesiedelte Schüler/Schülerinnen (Integrationshilfen)“ und weitere 886 Stellen auf den „Ausgleich von Unterrichtsmehrbedarf für Schüler/Schülerinnen, insbesondere aus den ehe­maligen Anwerbeländern (herkunftssprachlicher Unterricht)“. 40 Prozent der Stellen haben also direkt mit dem Thema „Migration“ zu tun. Das entspricht einem Kostenanteil von etwas über 164 Millionen Euro, der sich überwiegend daraus ableitet, daß Ausländer ihre „Bringschuld“ nicht einlösen.

„Bildung hat für die Landesregierung Priorität. Wenn wir heute in Bildung investieren, profitiert in Zukunft die gesamte Gesellschaft“, betonte NRW-Schulministerin Löhrmann bei der Vorstellung des Schulhaushalts für 2012, der mit 26 Prozent den größten Einzeletat im Landeshaushalt darstellt. Für den Ausbau der Ganztagsbetreuung, die Entlastung der Schulleiter, die Absenkung der Klassenfrequenzen in Grundschulen sowie den Ausbau des gemeinsamen Unterrichts behinderter und nicht-behinderter Kinder wurden zusätzliche Stellen geschaffen. Das Thema „Sprachförderung“ spielte in der Öffentlichkeitsarbeit keine Rolle – wohl damit nicht der Gedanke aufkommt, daß diese „Bildungsinvestitionen“ eher als Subventionen eines renitenten Bevölkerungsteils begriffen werden müssen. Da scheint das Thema „Islamunterricht“ – obwohl dieser mit „Integra­tion“ in Wahrheit wenig zu tun hat – wohl mehr Prestige zu versprechen.

Bernhard Radtke

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