Angriff auf den Rechtsstaat » DSC06033

Die Teilnehmer des Trauermarsches dürfen trotz gerichtlicher Erlaubnis den Platz vor dem Bahnhof nicht verlassen.

Die Teilnehmer des Trauermarsches dürfen trotz gerichtlicher Erlaubnis den Platz vor dem Bahnhof nicht verlassen.


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