Im aktuellen Jahresbericht geht Amnesty International mit der Bundesrepublik Deutschland harsch ins Gericht. Bei näherem Hinsehen entpuppt sich der Report allerdings als Propaganda-Machwerk
Ende Mai war es wieder einmal so weit: die „Menschenrechtsorganisation“ Amnesty International (AI) präsentierte ihren Jahresbericht Zur weltweiten Lage der Menschenrechte, wie gewohnt in rabenschwarzem Einband, ein 544 Seiten starker Katalog der Grausamkeiten.
Viel von Folter und Mißhandlungen ist dort zu lesen, von der Verfolgung und Drangsalierung politisch Oppositioneller, staatlicher Willkür und Beschränkung der Meinungsfreiheit. Zwar sei das letzte Jahr ein „Meilenstein für die Menschenrechte“ gewesen, wie die Amnesty-Generalsekretärin für Deutschland, Monika Lüke, betonte, obwohl die Zahlen ein anderes Bild erzeugen: In 111 Staaten seien Folter und Mißhandlung von Gefangenen registriert worden, in 96 Ländern gebe es Verstöße gegen die Meinungsfreiheit, 48 Staaten würden Menschen wegen ihrer abweichenden politischen Überzeugungen einsperren.
Einen bedeutenden Teil des Amnesty-Reports 2010 bilden traditionell die Länderberichte. Hier mußte sich die Nichtregierungsorganisation in der Vergangenheit vorwerfen lassen, sie würde unausgewogen zu Lasten der USA und Israels berichten. Offensichtlich hat sich das Exekutivkomitee der 1961 in London gegründeten Organisation diese Kritik zu Herzen genommen. Denn dieses Jahr stehen ganz besonders die weltpolitischen Kontrahenten der USA bzw. die von Washington so bezeichneten „Schurkenstaaten“ im Mittelpunkt der Berichterstattung. „Düster“ sei die Situation in Afghanistan, „deutlich verschlechtert“ habe sie sich im Iran, Rußland erhielt das Prädikat „verheerend“. China wurde erneut vorgeworfen, mehr Menschen hingerichtet zu haben als alle übrigen Staaten der Erde zusammen. Aber wieder einmal bleiben die Quellen dieser „Schätzungen“ im Dunkeln, denn offizielle Zahlen über Todesurteile und Exekutionen gibt es aus China nicht.
Amnesty diktiert, die Presse schreibt. Und die Medienresonanz auf den Jahresbericht wirkt geradezu aufdringlich uniform und unkritisch, „Fakten“ wie Bewertungen werden unhinterfragt reproduziert, ein Nachhaken bei Zahlen, Vorgängen oder der Glaubwürdigkeit von Zeugen scheint es nicht zu geben. Ist Amnesty mit einem „Immunitätsstatus“ gegenüber öffentlicher Kritik ausgerüstet? Oder existiert gar eine klammheimliche Interessengemeinschaft zwischen der „unabhängigen“ Nichtregierungsorganisation und den „unabhängigen“ Medien?
Dabei gibt es Fragen, die sich förmlich aufdrängen, beginnend beim Grundsätzlichen, nämlich der Ideologie der „Menschenrechte“ als solcher. Daß es so etwas wie Menschenrechte gibt, ist eine westliche Konvention – man könnte auch sagen: Erfindung –, die auf die Epoche der Aufklärung zurückgeht. So heißt es in der Unabhängigkeitserklärung der USA von 1776: „Wir halten diese Wahrheiten für ausgemacht, daß alle Menschen gleich erschaffen wurden, daß sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten begabt wurden, worunter Leben, Freiheit und das Streben nach Glückseligkeit sind.“ 1789 verabschiedete dann die französische Nationalversammlung die berühmte „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“, deren Artikel 2 ausführt: „Der Zweck jeder politischen Vereinigung ist die Erhaltung der natürlichen und unantastbaren Menschenrechte. Diese sind das Recht auf Freiheit, das Recht auf Eigentum, das Recht auf Sicherheit und das Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung.“
Daß es Rechte gibt, die „gottgegeben“, „unveräußerlich“ oder „unantastbar“ sind, kann man glauben oder nicht. Ausgeblendet wird vor allem, daß es außerhalb der so oft beschworenen „westlichen Wertegemeinschaft“ eben ganz andere, durch die jeweiligen religiösen und kulturellen Traditionen geprägte Wertbegriffe und gesellschaftliche Regeln gibt. Zum Beispiel hat 1990 die Organisation der Islamischen Konferenz eine „Kairoer Erklärung der Menschenrechte“ verabschiedet, deren Inhalte sich von den westlichen Vorstellungen deutlich unterscheiden.
Ein weiterer Punkt, dessen Erörterung in den etablierten Medien so gut wie nicht stattfindet: Die „Menschenrechte“ werden immer mehr zum Allzweckargument für militärische Aggressionen mißbraucht, die tatsächlich von ganz anderen Zielen bestimmt werden. Machtpolitisch oder wirtschaftlich motivierte Angriffskriege wie z.B. gegen Jugoslawien oder den Irak sind der Öffentlichkeit immer auch als „humanitäre Interventionen“ verkauft worden. So dient der Verweis auf die „Menschenrechte“ zunehmend dazu, das Selbstbestimmungsrecht der Völker auszuhebeln. Die moralisch auf hohem Roß sitzende „Menschenrechtsorganisation“ Amnesty International spielt eine wichtige Rolle in diesem Prozeß, mit den Inhalten ihrer Kampagnen und Länderberichte im (pseudo)argumentativen Gepäck läßt sich letztlich nahezu jeder Angriffskrieg rechtfertigen. Damit spielt sie – trotz oberflächlich zur Schau getragener Kritik – vor allem den USA in die Hände.
Auch an der Bundesrepublik Deutschland hat der Jahresbericht 2010 verschiedenes auszusetzen, zum Beispiel Abschiebungen nach Tunesien oder Syrien. „Enttäuschend bleibt, daß die Politiker immer noch nicht erkannt haben, daß man in Folterstaaten nicht abschieben darf“, sagte Monika Lüke dem Focus. Es ginge doch nicht an, daß sich die Regierung einfach auf „diplomatische Zusicherungen“ der betreffenden Staaten verlasse, die eine rechtsstaatlich einwandfreie Behandlung der Rückkehrer versprechen.
Bei näherer Betrachtung des Länderberichts zur Bundesrepublik Deutschland fällt auf, daß es nicht in einer Silbe um die Menschenrechte der Deutschen – des Staatsvolkes – geht. Amnesty liegen ausschließlich Asylbewerber, Flüchtlinge, Migranten am Herzen. Neben den aus Sicht der Organisation unberechtigten Abschiebungen, unter anderem von Roma in den Kosovo, wurde allen Ernstes kritisiert: „Migranten ohne gültigen Aufenthaltstitel wurden nach wie vor ihre wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte vorenthalten.“ Gemeint sind damit insbesondere der eingeschränkte Zugang zu medizinischer Versorgung und zu Schulen und Bildungseinrichtungen. Im Klartext stellt Amnesty hier die „Rechte“ von Illegalen über das Recht des Staates, seine Souveränität auszuüben.
Hier demaskiert sich Amnesty am deutlichsten als Teil der „Ausländerlobby“ und Schrittmacher der ethnischen Überfremdung, die wie der Menschenrechtsimperialismus zu den Erscheinungsformen der Globalisierung gehört. Ebenso eindeutig trägt die Kritik an der Bundesrepublik die Handschrift der Amnesty-Generalsekretärin Monika Lüke, deren Biographie ihren Hang zur Ausländertümelei nicht verbergen kann. Bereits als Studentin wirkte sie für Amnesty International als „Asylberaterin“. Sie arbeitete in Kenia und Kambodscha, und für den Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) stritt sie bis 2005 für die Rechte von Flüchtlingen und Migranten in der Europäischen Union (EU). Dabei ging es besonders auch darum, mit anderen Gruppierungen ähnlicher Couleur eine – wie es auf der Amnesty-Netzseite wörtlich heißt – „einheitliche und dadurch stärkere Position gegen die EU-Abschottungspolitik zu finden.“ Eben eine Ausländerlobbyistin par excellence.
Daß auch in Deutschland im Jahre 2010 Menschen wegen ihrer politischen Überzeugungen in Haft sind, daß es Tausende von Prozessen, Tausende von Urteilen gibt, mit denen deutsche Bürger für unerwünschte Meinungsäußerungen bestraft wurden und werden, daß Verwaltung und Polizei immer massiver das grundgesetzlich verbriefte Versammlungsrecht für politisch mißliebige deutsche Bürger aushöhlen – beispielsweise in Dresden anläßlich des Trauermarsches für die Bombenopfer des Zweiten Weltkrieges – all das steht nicht auf der Agenda der „Menschenrechtsaktivisten“.
In aller bitteren Klarheit wird die geradezu notorische Heuchelei von Amnesty aber offenbar, wenn man den Jahresbericht mit einem anderen Report zum selben Thema vergleicht. Alljährlich erstellt nämlich auch das Außenministerium der USA einen Lagebericht zu den Menschenrechten und nimmt dabei ebenfalls die einzelnen Staaten detailliert unter die Lupe. Für Deutschland listet das „State Department“ im jüngsten Bericht eine ganze Reihe von staatlichen Verstößen gegen die Meinungs-, Rede- und Versammlungsfreiheit auf. Demonstrations- und Vereinsverbote finden hier Erwähnung, ein Urteil gegen einen NPD-Politiker wegen Äußerungen in einer Rede, aber auch die langjährige Haftstrafe für den Rechtsanwalt Horst Mahler, zu der er verurteilt wurde, weil er abweichende Meinungen zum Holocaust vertritt. Das sind nur einige von zahlreichen Beispielen.
Gewiß sind die USA kaum in der Position, auf andere mit dem Finger zu zeigen, was die Verletzung von Menschenrechten anbelangt. Doch im Vergleich zu der ideologischen Verbohrtheit und Ignoranz, die Amnesty International samt ihrer Hofberichterstatter von Bild bis Frankfurter Rundschau immer wieder an den Tag legen, weht durch das US-Außenministerium geradezu der Geist der Freiheit.
Bernhard Radtke
