Verräterische Formulierungen

Zahlreiche linke Organisationen engagieren sich für Menschenrechte. Der Menschenrechtsreport des US-Außenministeriums enthält interessante Passagen über die Bundesrepublik Deutschland

Wenn „Menschenrechtsgruppen“ sich zu Wort melden, können sie fast hundertprozentig sicher sein, daß bundesdeutsche Medien ihre Botschaften auch übermitteln. Jüngstes Beispiel: Die Organisation „Human Rights Watch“ kritisierte die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich und Großbritannien wegen der Verwendung von „Foltergeständnissen“. Informationen, die ausländische Geheimdienste durch Folter gewonnen hätten, seien als Beweismaterial in Prozessen genutzt worden, so der Vorwurf gegen die drei Regierungen.

So seien in Deutschland vor Gericht Beweismittel verwendet worden, denen Aussagen von Aleem Nasir zugrunde liegen, einem eingebürgerten Pakistaner, den die Bundesanwaltschaft für einen der wichtigsten „Al-Kaida“-Köpfe in Europa hält. Die Aussagen seien in Verhören des pakistanischen Geheimdienstes gewonnen worden. Im September 2009 wurde der Schmuckhändler aus der Pfalz vom Oberlandesgericht Koblenz zu acht Jahren Haft verurteilt. Das Gericht hielt es für erwiesen, daß Nasir für das „Terror-Netzwerk“ Spenden gesammelt, militärische Ausrüstung beschafft und Nachwuchskämpfer rekrutiert hat. Im Frühjahr 2007 war der Angeklagte in Pakistan vom dortigen berüchtigten Geheimdienst ISI festgenommen worden. Das deutsche Gericht legte jedoch bei der Urteilsverkündung viel Wert auf die Feststellung, daß die aus Pakistan zugesandten Vernehmungsprotokolle im Verfahren nicht verwendet worden seien. „Human Rights Watch“ interessiert das offensichtlich nicht, die Medien, die sich zum Sprachrohr der Organisation machen, auch nicht. Von Kritik der Medien weitgehend verschont bleibt immer auch „Amnesty International“ (ZUERST! 7/2010).

Neben den Nichtregierungsorganisationen (NGO) gibt mit dem US-Außenministerium seit 1993 auch Washington einen jährlichen Bericht über die Lage der Menschenrechte heraus. Mit viel Liebe zum Detail wurden auch im Report für das vergangene Jahr 194 Staaten genau unter die Lupe genommen – ausgenommen der eigene. Dabei wurden nach bewährter Übung nicht nur staatliche, sondern auch „gesellschaftliche“ Verstöße gegen die Menschenrechte registriert.

Der im Frühjahr veröffentlichte US-Bericht wurde zwar von der deutschen Presse nicht übergangen, jedoch beschränkte diese sich weitgehend auf die Wiedergabe von Agenturmeldungen. Die aber hatten sich auf den gesellschaftlichen Teil fixiert, und so blieb für den Leser letztlich wenig mehr als die Botschaft übrig, daß sich die USA über Ausländerfeindlichkeit, Antisemitismus und die religiöse Diskriminierung der Scientologen Sorgen machen.

Bei den wenigen bundesdeutschen Medien, die nicht die Agenturmeldungen von hinten eingekürzt hatten, waren dann tatsächlich zwei erstaunliche Sätze zu lesen: „Das Gutachten des State Department weist außerdem darauf hin, daß das Recht auf freie Meinungsäußerung in Deutschland und auf Versammlungsfreiheit ‚für Neonazis und andere als extremistisch eingestufte Gruppen eingeschränkt‘ sei. Als Beispiele führt der Bericht die Beschlagnahme rechtsextremer Schriften und Demonstrationsverbote für Neonazis an.“

Tatsächlich setzt die Kritik des State Department nicht erst bei behördlicher und juristischer Praxis an, sondern bereits bei der Rechtssetzung: Den Rechercheuren ist nicht entgangen, daß die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum § 130 StGB (Volksverhetzung) vom November 2009 mit einer waghalsigen Begründung erfolgte. Zwar lasse das Grundgesetz die Einschränkung von Meinungs- und Versammlungsfreiheit nur aufgrund allgemeiner Gesetze zu, nicht aufgrund von „Sondergesetzen“, die nur bestimmte Meinungen verbieten. Und ja, der § 130 StGB sei ein solches Sondergesetz. Doch in diesem speziellen Fall sei die Grundrechtsbeschneidung „ausnahmsweise“ zulässig, da das Grundgesetz als „Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des nationalsozialistischen Regimes“ gedeutet werden müsse (Zitate aus der offiziellen Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts).

Überdies führt der Bericht rund ein Dutzend Beispiele für die Verletzung von Meinungs- und Pressefreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit durch  bundesdeutsche Behörden und Gerichte an. So rügt er das Verbot der „Heimattreuen Deutschen Jugend“ durch den damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble vom 31. März 2009 sowie das Verbot des „Frontbann 24“ durch den Berliner Innensenator Erhard Körting im November desselben Jahres.

Im August 2009 verwarf der Bundesgerichtshof die Revision des Rechtsanwalts Horst Mahler gegen eine sechsjährige Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung, zu der ihn das Münchner Landgericht verurteilt hatte. Entgangen sind den US-Beobachtern hingegen zwei weitere Urteile gegen das Ex-RAF- und Ex-NPD-Mitglied Mahler, der aufgrund von Meinungs- und Propaganda-Delikten insgesamt zwölf Jahre hinter schwedischen Gardinen verbringen muß.

Negativ aufgefallen ist den Beobachtern des State Department auch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, nach der die Erwähnung der Bürgerbewegung „Pro Köln“ in den NRW-Verfassungsschutzberichten 2005 und 2006 rechtmäßig war. Ebenfalls auf der Liste: die Aufhebung der Immunität des NPD-Fraktionsvorsitzenden Udo Pastörs durch den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, damit Pastörs für Äußerungen in einer Rede in Saarbrücken wegen „Volksverhetzung“ belangt werden konnte. Der Nationaldemokrat hatte die Bundesrepublik Deutschland als „Judenrepublik“ bezeichnet und das Reproduktionsvermögen türkischer Männer in derber Sprache karikiert und ist dafür am 6. Mai dieses Jahres vom Amtsgericht Saarbrücken zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das amerikanische Gutachten führt außerdem mehrere Demonstrations- und Konzertverbote an.

In Berlin nahm man diese Vorwürfe lediglich zur Kenntnis. Kritik an Verstößen gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit werden dort nicht besonders ernstgenommen. Dabei scheint eines bei der Lektüre des US-Menschenrechtsreports klar: Bei aller Kritik, die an den USA selbst berechtigt sein mögen, ist der Bericht des US-Außenministeriums vor allem eines: objektiv. Und diese Objektivität sucht man bei den NGO-Menschenrechtsgruppen bislang vergebens.

Bernhard Radtke

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