Syrien-Gesandter der UNO: Brahimi kritisiert Ausbleiben der „Beweise“ für die Schuld der Armee an Giftgas-Einsatz

29. August 2013

Syriens Präsident Baschar al-Assad mit seiner Frau Asma
(Foto: Ricardo Stuckert/ABr, CC BY 3.0 BR)

Damaskus. Die USA, Großbritannien und Frankreich haben laut dem Syrien-Sondergesandten der UNO und der Arabischen Liga, Lakhdar Brahimi, bis jetzt keine Beweise für einen C-Waffen-Einsatz in Syrien vorgelegt.

„Ich weiß, daß die Amerikaner, die Briten und andere erklärt haben, sie wüssten von einem Einsatz chemischer Waffen“, sagte Brahimi laut einem Bericht der russischen Nachrichtenagentur RIA Novosti. Die drei Länder hätten versprochen, die ihnen zur Verfügung stehenden Indizien mit anderen zu teilen, was allerdings bislang nicht erfolgt sei. „Beliebige Militäraktionen dürfen erst nach ihrer Verabschiedung durch den Sicherheitsrat vorgenommen werden. Das besagt das Völkerrecht“, sagte Brahimi außerdem dem Fernsehsender „Rossia-24“.

Im Syrien-Konflikt werfen die großteils islamistischen Rebellen der Armee vor, am 21. August in einem Vorort der Hauptstadt Damaskus mehrere hundert Zivilisten durch den Einsatz von Giftgas getötet zu haben. Armee und Regierung sowie Syriens Verbündete Rußland und Iran warfen den Rebellen dagegen die Provokation eines US-Angriffs gegen die syrische Armee mittels einer False-Flag-Operation vor. Tatsächlich gibt es kaum Gründe, weswegen die Armee Giftgas, zumal gegen Zivilisten, einsetzen sollte: Seit Monaten befindet sie sich in dem bereits seit zwei Jahren andauernden Konflikt auf dem Vormarsch und eroberte etwa die strategisch wichtigen Städte al-Qusair und Homs zurück. In der Küstenprovinz Latakia schlugen die Streitkräfte einen Vorstoß der Rebellen zurück, der mutmaßlich zu einem Massaker an Alawiten geführt hätte, der Konfessionsgruppe, der auch Präsident Bashar al-Assad angehört. Zudem erscheint es wenig plausibel, warum die Armee ausgerechnet kurz nach der Ankunft der UN-Inspektoren in Damaskus in einem Vorort der Stadt Chemiewaffen einsetzen sollte.

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