NSU-Prozeß: Überlebender Polizist soll aussagen – Phantombild nach seiner Beschreibung paßt nicht zum „Terror-Trio“

30. August 2013

Explodierter angeblicher Unterschlupf des NSU in Zwickau (Foto: Wikimedia/André Karwath aka Aka, CC BY-SA 2.5)

München. Im Prozeß um den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) muß ein Überlebender des Mordanschlags auf zwei Polizisten 2007 in Heilbronn vor dem Münchener Oberlandesgericht als Zeuge aussagen.

Wie die „Stuttgarter Zeitung“ berichtet, erfolgte die Vorladung des Beamten durch das Gericht gegen die Bedenken des Innenministeriums von Baden-Württemberg. Ein Ministeriumssprecher verwies auf die „Traumatisierung“ des 2007 schwer verletzten Martin A.. „Immerhin ist er der einzige Überlebende dieser ganzen Mordserie. Man wird darum bitten, alles zu tun was möglich ist, um den Zeugen im Hinblick auf sein Persönlichkeitsrecht zu schonen.“ Das Oberlandesgericht solle davon überzeugt werden, eine Vernehmung per Videokonferenz oder mit Hilfe eines Sichtschutzes im Gerichtssaal zu akzeptieren.

Brisant: Der Polizeibeamte hatte sich 2008 in einer Hypnosesitzung an Details des Tathergangs erinnert. Anhand dieser Angaben wurde das Phantombild eines Mannes angefertigt, das jedoch nicht zum Aussehen der mutmaßlichen NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos paßt.

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