Drei-Prozent-Hürde zur Europawahl: CDU und SPD fürchten Niederlage vor dem Verfassungsgericht

25. Februar 2014

Justitia (Foto: flickr/dierk schaefer, CC BY 2.0)

Berlin. Die Führungsspitzen von CDU und SPD rechnen offenbar damit, daß das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am Mittwoch die Drei-Prozent-Hürde zur Europawahl kippt.

„Ich war von Anfang an skeptisch bei dieser Regelung, inzwischen halte ich die Chancen für sehr gering, daß das Gericht unseren Argumenten folgt“, sagte Fraktionsjustitiar Helmut Brandt (CDU), der Berichterstatter im Rechtsausschuss für das Verfahren, dem „Spiegel“. „Eine letzte Hoffnung ist, daß die Richter sich vielleicht doch von der mündlichen Verhandlung haben überzeugen lassen.“ Ähnlich pessimistische Töne sollen aus der SPD-Fraktion zu hören sein, berichtet das Magazin weiter.

Nachdem die Richter die bis dahin geltende Fünf-Prozent-Klausel im Juni 2013 abgeschafft hatte, peitschten die Fraktionen von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen innerhalb kürzester Zeit ein neues Gesetz durch den Bundestag, in dem die Hürde auf drei Prozent festgelegt wurde. Dagegen klagen zahlreiche Organisationen, Parteien und Einzelpersonen.

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